Video: Verkehrspolitik in Hamburg – die Rolle der Polizei

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Die Straßenverkehrsbehörden nach $44 StVO sind in Hamburg Unterabteilungen der Polizei. Damit unterscheidet sich Hamburg von allen anderen Bundesländern in Deutschland.

Eingaben Februar 2020 in den Regionalausschüssen Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg und Eppendorf-Winterhude für sichere Fuß- und Radverkehrsanalagen.

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Zur Rolle der Polizei Hamburg in der Verkehrspolitik:

Verkehrspolitik in Hamburg – die Rolle der Polizei (Video-Transkript)

Ich habe mich in den vergangenen Wochen mit Fuß- und Radwegen im nördlichen Barmbek-Süd und Jarrestadt-Winterhude beschäftigt und damit einhergehend mit der Rolle der Polizei im Verkehrsplanungsprozess in Hamburg. Es geht um die Straßenverkehrsbehörden. Die Straßenverkehrsbehörden sind in Hamburg Teil der Polizei, womit sich Hamburg von allen anderen Bundesländern in Deutschland unterscheidet. In den meisten Bundesländern sind die Straßenverkehrsbehörden in den Ordnungsämtern angesiedelt und damit näher am eigentlichen Straßenverkehrsplanungsprozess – so viel kann man glaube ich sagen.

Jetzt möchte ich einmal aufzeichnen wie der Verkehrsplanungsprozess weitestgehend zusammenhängt. Ich bin Laie – gebe ich zu – trotzdem habe ich mir das so zusammengesucht und es ergibt sich schnell ein Bild bei welchem ich denke, dass es Optimierungspotential gibt:

Wir haben es zum einen mit der BWVI – der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation – zu tun. Dann haben wir es immer mit Landesbetrieben zu tun, im Verkehrsplanungsprozess ist das der LSBG – der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer. Dies ist sozusagen das Verkehrsplanungsbüro der Stadt Hamburg. Hier gibt es verschiedene Unterabteilung u.a. die IVS1 (Intelligente Verkehrssysteme). Die kümmern sich um Ampelschaltungen und ich zeige gleich wie dann so eine Kommunikation verläuft. Damit haben wir den oberen Teil abgesteckt.

Dann gibt es die Bezirksämter. Wir unterscheiden nämlich im Wesentlichen nach zwei Straßenarten: Hauptverkehrsstraßen und Bezirksstraßen. Damit haben wir zwei Player abgegrenzt.

Jetzt kommen wir zur Polizei. Die Polizei ist Teil der Innenbehörde und wie gesagt – es geht um die Straßenverkehrsbehörden. Was ist das eigentlich: Laut StVO gibt es den §44 und der besagt, dass die Ausführung der StVO – also die Umsetzung der StVO – in den Kreis- bzw. Landesverwaltungen liegen. In einem Stadtstaat haben wir es mit städtischen Behörden und Bezirksbehörden zu tun.

In der Innenbehörde gibt es die Abteilung A3 genannt „Grundsatzangelegenheiten des Straßenverkehres“. Die A3 ist der politisch-strategische Teil der oberen Straßenverkehrsbehörde. Der operative Teil liegt eben bei der Polizei – genauer bei der SP, der Schutzpolizei. In der Schutzpolizei haben wir die VD – die Verkehrsdirektion – und zwar die VD51 und in der VD51 liegt nun endlich die StVB – die obere Straßenverkehrsbehörde. Damit hätten wir die obere Straßenverkehrsbehörde abgegrenzt.

Jetzt kommt etwas eigenartiges: In den Bezirken wiederum, sind die PKs – die Polizeikommissariate zuständig und davon gibt es eine ganze Menge. Hier gibt es die Abteilung „Verkehr und Prävention“ und in diesen sind die StVBs – die unteren Straßenverkehrsbehörden – angesiedelte. Und jetzt ergibt sich folgendes Bild: Die Innenbehörde ragt damit ziemlich weit in das bezirkliche Geschehen hinein.

Häufig hat man es zusätzlich noch mit einem privaten Verkehrsplanungsbüro zu tun z.B. beim Veloroutennetz. Dies wird in Zusammenarbeit zwischen BWVI und Bezirken umgesetzt. Hier gibt es viele Überschneidungen zwischen Hauptverkehrs- und Bezirksstraßen. Diese muss man jetzt im Hinterkopf haben. Deswegen läuft das in Kooperation und oft gibt es da noch eine privates Verkehrsplanungsbüro.

Jetzt zeichne ich die Kommunikation ein: Z.B. stellt das Bezirksamt oder die Polizei fest, dass an einer Ampelanlage eine Ampel schlecht geschaltet ist. Es wird ständig die Fußgänger- und Radfahrerfurt – also der Querungsbereich für den Fuß- und Radverkehr – überstaut. Die Ampel zeigt Fußgängergrün und trotzdem kann man nicht ungehindert queren weil auf der Fußgängerfurt Autos stehen. Kennen wir alle, passiert praktisch täglich an ganz vielen Stellen in Hamburg. Dies wird auf Bezirksebene registriert und muss dann an das IVS1 des LSBG in der BWVI kommuniziert werden.

Wenn wir es mit größeren Planungen zu tun haben, dann muss ein privates Verkehrsplanungsbüro mit der BWVI sprechen, sie müssen sich mit dem zuständigen Bezirksamt, der Verkehrsdirektion 51 der Polizei, u.U. mit der A3 der Innenbehörde und den unteren Straßenverkehrsbehörden in den Polizeikommissariaten abstimmen.

Nochmal: Die Straßenverkehrsbehörden sind für all das zuständig, was dynamisch an einer Straße ist: Beschilderung, Linienführung, Ampelschaltung usw. Damit dies alles StVO konform ist. Genau dies ist die Aufgabe der Straßenverkehrsbehörden. Tempo 30 ist ein klassisches Beispiel, das von den StVBs angeordnet werden kann. Die StVBs haben ziemlich viel Einfluss. Ohne politische Willensbildung könnte man allein schon über die StVBs viel regeln. Gefährliche Straßenführungen zum Beispiel: Rechtsabbiegerverkehr bei gleichzeitigen Geradeausverkehr für Fuß- und Radfahrer zum Beispiel. Das könnte von der StVB unterbunden werden.

Strukturell gesehen haben wir es hier mit Komplexität zu tun. Kommunikationstheoretisch ist Komplexität dann gegeben, wenn nicht alle Elemente eines Kommunikationssystems jederzeit miteinander in Beziehung stehen. Das ist hier gegeben. Wir haben hier ein komplexes System. Nach meinem Dafürhalten wäre folgendes zur Komplexitätsreduktion günstig: Die unteren Straßenverkehrsbehörde gehören in die Bezirksämter. Die obere Straßenverkehrsbehörde in die BWVI und auch das A3 „Grundsatzangelegenheiten des Straßenverkehres“ ebenfalls in die BWVI. Dann gibt es noch den LBV „Landesbetrieb Verkehr“. Auch dieser gehört in die BWVI. Die BVWI wird nun recht groß. Wenn im Gegenzug der Wirtschafts- und Innovationsteil herausgelöst würde, hätte man eine klar abgegrenzte Verkehrsbehörde. Dann würde ein großer Teil der aufgezeigten Kommunikation – dieser riesen Überbau – wegfallen.

Nun noch zur Innensicht der Polizei. Dies ist nämlich auch ein bisschen eigentümlich. Auf der Wikipedia-Seite zur Polizei findet man die Schutzpolizei – ein riesen Apparat. Hier sieht man die Verkehrsdirektion – hier die Verkehrsstaffel einschließlich des sogenannten Verkehrsunfalldienstes. Diese klären Unfälle auf. Wenn man sich vorstellt, dass hier jemand sitzt und ein Unfall aufklären will und sagt „die Straßenverkehrsführung ist hier aber auch echt nicht gut. Dieser Unfall hätte vermieden werden können.“ dann hat das möglicherweise der Kollege am Nachbartisch aus der Straßenverkehrsbehörde so angeordnet. Ich glaube das ist nicht gut. Ich glaube das führt zu Befangenheit. Dies führt dazu dass man kein objektives Bild zeichnen kann und das ist ja auch total menschlich. Wer haut schon gern Kollegen in die Pfanne. Es sei denn man ist irgendwie ein böser Mensch aber das unterstelle ich denen jetzt erstmal nicht. Es ist von der Struktur her ungünstig und auch deshalb: Das Problem wäre gelöst wenn hier ganz einfach die Straßenverkehrsbehörde nicht wäre sondern die im Bezirksamt liegt. Klar ist es Aufgabe der Polizei Unfälle zu klären. Aber dann können Polizei und Bezirksamt sich intensiv austauschen; was da jetzt der bessere Weg wäre. Dann kann die Polizei einen viel klareren Standpunkt beziehen. Ich glaube, dass diese Personalunion nicht gut ist.

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